Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Firma BO-WI, Agentur für Messe Dienstleistungen
Inhaberin: Karin Wilke

1. Geltung der Bedingungen
Alle Leistungen, Angebote, Auftragsbestätigungen und Vertragsabschlüsse erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen.
Anderslautenden Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird hiermit widersprochen. Sie werden auch dann nicht anerkannt, wenn wir ihnen nicht nochmals nach Eingang ausdrücklich widersprechen.

2. Angebot und Vertragsabschluss
Angebote werden nach den Angaben des Vertragspartners und den von ihm beizubringenden Grundlagen ( Hallenpläne, Veranstaltungsrichtlinien, Zeichnungen, technischen Richtlinien) erstellt. Sofern sich aus dem Angebot nichts anderes ergibt, ist es freibleibend. Geringfügige Abweichungen und Änderungen gegenüber unseren Beschreibungen sind zulässig. Abschlüsse kommen erst durch unsere Auftragsbestätigung oder Unterzeichnung des Werksvertrags zustande. Mündliche Abreden, insbesondere zur Leistungszeit und zur Beschaffenheit der Leistungen bedürfen zur Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung.

3. Preise
Soweit nicht anders angegeben, halten wir uns an die in unserem Angebot enthaltenen Preise. Vom ursprünglichem Auftrag abweichende Änderungswünsche oder Zusatzarbeiten werden gesondert in Rechnung gestellt. Verzögert sich die Aufnahme, der Fortgang oder der Anschluss der Montagearbeiten aus Gründen, die vom Auftraggeber zu vertreten sind, so werden die Ausfallzeiten zusätzlich berechnet. Alle Preise gelten zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

4. Leistungen
Leistungstermin ist der in der Auftragsbestätigung genannte Zeitpunkt. Sind wir durch höhere Gewalt, z.B. Streik, behördliche Verfügung oder von uns nicht verschuldete Transportverzögerung an der rechtzeitigen Fertigstellung des Auftrages gehindert, ist der Auftraggeber unverzüglich zu verständigen. Der Auftraggeber ist zum sofortigen Rücktritt berechtigt. Die uns bereits entstandenen Aufwendungen hat er auf Nachweis zu ersetzen. Ansprüche des Auftraggebers auf Schadenersatz wegen Nichteinhaltens der Leistungszeit sind ausgeschlossen, es sei denn, die Leistungsstörung beruht auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung des Auftragnehmers oder einer seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Besorgungen und Dienstleistungen, die für den Auftraggeber auf dessen Verlangen für die Ausstattung des Standes oder für sonstige Zwecke seiner Ausstellungsbeteiligung durchgeführt werden, werden zu Originalpreisen zuzüglich eines Regiezuschlages berechnet. Mängelansprüche für Besorgungen und Dienstleistungen dieser Art werden - soweit gesetzlich zulässig - ausgeschlossen.

5. Gewährleistung und Haftung
Die Ansprüche des Auftraggebers wegen etwaiger Mängel sind beschränkt auf das Recht auf Nacherfüllung. Die Nacherfüllung erfolgt durch Beseitigung des Mangels auf Kosten des Auftraggebers. Der Auftraggeber hat die Leistung unverzüglich nach Erbringung zu untersuchen und abzunehmen, sofern nicht wesentliche Mängel entgegenstehen. Hierbei erkennbare Mängel sind unverzüglich, insbesondere so rechtzeitig schriftlich zu rügen, dass eine Nacherfüllung noch erfolgen kann. Erfolgt die Mängelrüge verspätet oder wurden bei Abnahme Vorbehalte wegen bekannter Mängel nicht gemacht, so erlöschen die Gewährleistungsansprüche gänzlich.
Der Auftraggeber versichert, dass er zum Zeitpunkt der Bestellung über ausreichend finanzielle Mittel zur Bezahlung dieser Leistung verfügt. Nachträglich eintretende wirtschaftliche oder finanzielle Zahlungsprobleme sind unverzüglich anzuzeigen. Für den Fall, dass der Auftraggeber nicht in der Lage ist, den Vertragspreis vollständig zu zahlen, kann der Auftragnehmer vom Vertrag zurücktreten.

6. Subunternehmer
Wir sind berechtigt, uns zum Zwecke der Erfüllung unserer Leistungsverpflichtungen Dritter nach unserem Ermessen und unserer Wahl zu bedienen.

7. Zahlungsbedingungen
Die vom Auftraggeber geschuldete Vergütung ist wie folgt zur Zahlung fällig: 30 % bei Auftragsbestätigung, Restbetrag innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungslegung.

8.Datenschutz
Es wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Geschäftsbeziehungen oder im Zusammenhang mit diesen, personenbezogene Daten, gleich ob sie vom Auftraggeber selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes verarbeitet werden.

9.Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche sich zwischen den Parteien aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist unser Sitz, soweit der Auftraggeber Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Über das Vertragsverhältnis entscheidet deutsches Recht.

10. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht beeinträchtigt.

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